Änderung der Medizinprodukterichtlinie durch die Richtlinie 2007/47/EG
Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
Im März diesen Jahres ist die EU-Richtlinie 2007/47/EG mit Ablauf der Übergangsfrist endgültig rechtlich verbindlich in Kraft getreten.
Die neuen Vorschriften dieser Richtlinie ändern die bestehende Richtlinie 93/42/EWG vor allem hinsichtlich der Konformitätsbewertungsverfahren, der Klassifizierung der Medizinprodukte, der Kennzeichnungspflicht und der klinischen Bewertung.
Für die Umsetzung dieser geänderten Anforderungen - die teilweise erheblichen Aufwand mit sich bringen - stehen wir Ihnen mit unserem Know-How gerne zur Seite.
Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Christian Thömmes


